Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn vom 1. Februar 2010 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
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