Mustermietvertrag BMJ 1976

Mustermietvertrag '76 Anmerkung anzeigen  

(herausgegeben vom Bundesminister der Justiz, veröffentlicht in der Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 22 vom 3. Februar 1976 - mit nachträglichen Änderungen/Ergänzungen)

 

Mietvertrag

 

zwischen

 

 

(Vorname, Name)

wohnhaft in:

(Vermieter)

 

 

vertreten durch:

 

 

 

und

 

 

(Vorname, Name)

und seiner Ehefrau

 

 

 

wohnhaft in:

(Mieter)

 

 

Wichtiger Hinweis

Alle Eintragungen und Änderungen des Vertrages sind gleich lautend sowohl in dem für den Vermieter als auch in dem für den Mieter bestimmten Vertragstext vorzunehmen.

An den mit q bezeichneten Stellen ist das Gewünschte unbedingt anzukreuzen.

Geschieht das nicht und werden die mit __versehenen Stellen nicht ausgefüllt, so gilt die gesetzliche Regelung oder der Vertrag kann unvollständig und damit u.U. ganz oder teilweise nicht wirksam zustande gekommen sein. Soweit der Wortlaut des Musters für den jeweiligen Einzelfall nicht zutrifft, müssen bei Abschluss des Vertrags die entsprechenden Stellen gestrichen, geändert oder ergänzt werden. Vermieter und Mieter laufen Gefahr, sich nicht wirksam auf Änderungen des Vertrags berufen zu können, die nicht im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen und in beiden Vertragsausfertigungen oder Zusatzverträgen niedergelegt sind.