I.
Die Klägerin fordert aus abgetretenem Recht Miete und Schadensersatz.
In den Jahren 2000 und 2001 schloss die Firma B & S B. und S. mbH (im weiteren B & S) mit dem beklagten Amt vier mit "Mietvertrag" überschriebene Verträge über Kopiergeräte jeweils für die Dauer von fünf Jahren fest ab. B & S hatte die Geräte von der Klägerin geleast. Jeweils kurz nach Vertragsabschluss trat B & S die Zahlungs- und Herausgabeansprüche aus dem Vertrag an die Klägerin ab, was dem beklagten Amt jeweils mitgeteilt wurde.
Über das Vermögen der B & S wurde im September 2004 das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter bevollmächtigte die Klägerin zur weiteren Durchführung der Mietvertragsverhältnisse.
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