LAG Hamm - Urteil vom 24.01.2013
15 Sa 1507/12
Normen:
AnerkennungsTV (W1 GmbH und IG Metall NRW/Frankfurt/M.); HausTV zur Standort- und Beschäftigungssicherung v. 15.03.2007 § 6; HausTV zur Standort- und Beschäftigungssicherung v. 15.03.2007 § 7; HausTV zur Standort- und Beschäftigungssicherung v. 15.03.2007 § 8; HausTV zur Standort- und Beschäftigungssicherung v. 15.03.2007 § 9;
Vorinstanzen:
ArbG Paderborn, vom 30.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 625/12

Nachzahlungsansprüche eines Arbeitnehmers wegen erbrachter Beiträge zur Sicherung der Arbeitsplätze aufgrund eines Haustarifvertrages

LAG Hamm, Urteil vom 24.01.2013 - Aktenzeichen 15 Sa 1507/12

DRsp Nr. 2013/7167

Nachzahlungsansprüche eines Arbeitnehmers wegen erbrachter Beiträge zur Sicherung der Arbeitsplätze aufgrund eines Haustarifvertrages

Ist der Arbeitnehmer von einer in einem Haustarifvertrag bestimmten Kündigung betroffen und endet sein Arbeitsverhältnis durch arbeitgeberseitige Änderungskündigung zum 30.06.2012, wobei er bis zum rechtlichen und tatsächlichen Ende seines Arbeitsverhältnisses Leistungskürzungen beim Prämiengrundlohn, bei der Prämie, beim zusätzlichen Urlaubsgeld und beim 13. Monatseinkommen hingenommen und somit "eingebracht" hat im Sinne des Haustarifvertrages, entsteht eine gleichzeitig geregelte Nachzahlungsverpflichtung der Arbeitgeberin nach Sinn und Zweck der gesamten Regelung "rückwirkend für die letzten 12 Monate der eingebrachten Leistungen" bezogen auf das Ausscheidedatum 30.06.2012 und nicht auf die letzten 12 Monate vor Ausspruch der Änderungskündigung.

Tenor

Unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Paderborn vom 30.08.2012 - 1 Ca 625/12 - wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AnerkennungsTV (W1 GmbH und IG Metall NRW/Frankfurt/M.); HausTV zur Standort- und Beschäftigungssicherung v. 15.03.2007 § 6; HausTV zur Standort- und Beschäftigungssicherung v. 15.03.2007 § 7;