FG Köln vom 16.11.2000
15 K 1764/94
Fundstellen:
EFG 2001, 689

Nahe Angehörige: Mündlich geänderte Nebenkostenregelung

FG Köln, vom 16.11.2000 - Aktenzeichen 15 K 1764/94

DRsp Nr. 2001/13256

Nahe Angehörige: Mündlich geänderte Nebenkostenregelung

Ein schriftlich geschlossener Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen ist auch anzuerkennen, wenn die vereinbarte Nebenkostenabrechnung bereits im ersten Mietjahr durch eine Nebenkostenpauschale ersetzt wird.

Für die Praxis:

Entscheidend war im Streitfall, dass die Hauptpflichten des Mietverhältnisses - Überlassung der Mietsache und Zahlung der Miete - aufgrund von klaren Vereinbarungen tatsächlich durchgeführt wurden. Die Regelung über die Nebenkosten war unbeachtlich, da selbst die generelle Verpflichtung zur Zahlung von Nebenkosten keine vertragliche Hauptpflicht darstellt (BFH v. 17.2.1998, BStBl II 1998, 349).

Fundstellen
EFG 2001, 689