LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 01.11.2012
25 Sa 1147/12
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 613a Abs. 1 S. 1; TVG § 3 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Brandenburg/Havel - 4 Ca 101/12 - 23.05.2012,

Neuvertrag; Auslegung eines Änderungsvertrages

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.11.2012 - Aktenzeichen 25 Sa 1147/12

DRsp Nr. 2013/24640

Neuvertrag; Auslegung eines Änderungsvertrages

Verhinderung des Vertrauensschutzes in den Bestand ursprünglich vereinbarter Gleichstellung durch VertragsänderungAuslegung einer Bezugnahmeklausel bei rechtsgeschäftlicher Willensbildung im Rahmen einer Vertragsänderung zur wöchentlichen Arbeitszeit unbegründete Feststellungsklage der Arbeitnehmerin zur Vergütungsgruppe nach BAT-O) 1. Bei Verweisungsklauseln in Arbeitsverträgen, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform zum 01.01.2002 abgeschlossen worden sind ("Altverträge"), kommt es bei einer Vertragsänderung nach dem 01.01.2002 für die Beurteilung, ob es sich hinsichtlich der Auslegung dieser Klausel um einen Neu- oder Altvertrag handelt, darauf an, ob die Klausel zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Vertragsparteien gemacht worden ist.