FG Düsseldorf - Beschluss vom 12.05.2004
16 K 4416/01 F
Normen:
FGO § 60 Abs. 3 ; FGO § 60a Satz 1 ; FGO § 60a Satz 7 ; FGO § 60a Satz 8 ; FGO § 62 Abs. 3 ; FGO § 64 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 1381

Notwendige Beiladung; Massenverfahren; Ausschlussfrist zur Vollmachtsvorlage; Beiladung ohne Antrag - Fristgebundener Antrag auf Beiladung in einem Massenverfahren

FG Düsseldorf, Beschluss vom 12.05.2004 - Aktenzeichen 16 K 4416/01 F - Aktenzeichen 16 K 1758/02 F

DRsp Nr. 2004/12749

Notwendige Beiladung; Massenverfahren; Ausschlussfrist zur Vollmachtsvorlage; Beiladung ohne Antrag - Fristgebundener Antrag auf Beiladung in einem Massenverfahren

1. Der fristgebundene Antrag auf Beiladung in einem Massenverfahren ist eine Prozesshandlung, deren Wirksamkeit im Falle der Vertretung von Beteiligten von dem Nachweis der Vollmacht innerhalb einer gerichtlichen Ausschlussfrist abhängig gemacht werden kann. 2. Die vorgelegten Vollmachten sind nur dann geeignet, die Bevollmächtigung nachzuweisen, wenn sie sich auch auf die Wahrnehmung von Rechten in Steuersachen beziehen. 3. Die eine Beiladung ohne Antrag gebietende besondere Betroffenheit einer Person kann sich allein aus einer relativen Betrachtung im Vergleich zu den anderen Feststellungsbeteiligten ergeben.

Normenkette:

FGO § 60 Abs. 3 ; FGO § 60a Satz 1 ; FGO § 60a Satz 7 ; FGO § 60a Satz 8 ; FGO § 62 Abs. 3 ; FGO § 64 ;

Entscheidungsgründe:

I.