Nutzung eines Schwimmbades während einer Räumungsfrist
AG St. Blasien, Urteil vom 20.02.1996 - Aktenzeichen C 2/96
DRsp Nr. 2001/7532
Nutzung eines Schwimmbades während einer Räumungsfrist
Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter auch nach Beendigung des Mietverhältnisses während einer Räumungsfrist die Nutzung eines vorhandenen Schwimmbades zu ermöglichen.