Die Parteien waren Gesellschafter der jeweils am 3. November 1978 gegründeten W. oHG und der A. St. oHG. Am 31. Juli 1984 vereinbarten sie, daß der Beklagte zum 31. August 1984 aus beiden Gesellschaften ausschied und der Kläger deren Geschäftsbetrieb allein weiterführt. Drei Grundschulden über insgesamt 340.000,-- DM, die der Beklagte zugunsten von Gläubigern der Gesellschaften auf seinem Grundstück bestellt hatte, sollten zu diesem Stichtag abgelöst werden.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|