Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 16. Dezember 2014 aufgehoben.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Ingolstadt vom 21. März 2014 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten der Rechtsmittelverfahren.
Der Kläger ist Verwalter in dem auf den Antrag vom 6. September 2011 am 1. November 2011 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der B. GmbH (nachfolgend: Schuldnerin).
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