OLG Celle vom 08.11.1983
2 UH 1/83
Normen:
BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2;
Fundstellen:
WuM 1984, 5
ZMR 1984, 318

OLG Celle - 08.11.1983 (2 UH 1/83) - DRsp Nr. 1993/1648

OLG Celle, vom 08.11.1983 - Aktenzeichen 2 UH 1/83

DRsp Nr. 1993/1648

Vorlegungsfragen: "Spricht der erste Anschein für eine Vortäuschung des Eigenbedarfs durch den Vermieter, wenn der Vermieter oder seine Familienangehörigen die freigemachte Wohnung nicht beziehen, sonder die Wohnung anderweit vermieten? Ist es dann Sache des Vermieters, den prima-facie-Beweis nach den allgemeinen Grundsätzen durch die Darlegung konkreter Umstände für die Möglichkeit zu erschüttern, daß sein Eigenbedarf im Zeitpunkt des Auszuges des Mieters noch bestanden hat, später aber weggefallen ist?" Ein Rechtsentscheid ergeht nicht.

Normenkette:

BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2;

I. Der Kläger nimmt den Beklagten auf Schadensersatz wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung in Anspruch. Das Amtsgericht hat die Klage nach Beweisaufnahme abgewiesen. Auf die Berufung des Klägers hat das Landgericht dem Senat folgende Fragen zum Rechtsentscheid vorgelegt:

"Spricht der erste Anschein für eine Vortäuschung des Eigenbedarfs durch den Vermieter, wenn der Vermieter oder seine Familienangehörigen die freigemachte Wohnung nicht beziehen, sonder die Wohnung anderweit vermieten? Ist es dann Sache des Vermieters, den prima-facie-Beweis nach den allgemeinen Grundsätzen durch die Darlegung konkreter Umstände für die Möglichkeit zu erschüttern, daß sein Eigenbedarf im Zeitpunkt des Auszuges des Mieters noch bestanden hat, später aber weggefallen ist?"