OLG Düsseldorf vom 02.12.1988
1 Ws 943/88
Normen:
StGB § 266 ;
Fundstellen:
DRsp III(334)183a-b
JMBl NRW 1989, 82

OLG Düsseldorf - 02.12.1988 (1 Ws 943/88) - DRsp Nr. 1992/7859

OLG Düsseldorf, vom 02.12.1988 - Aktenzeichen 1 Ws 943/88

DRsp Nr. 1992/7859

a-b. Kriterien für das zur Verwirklichung des Treubruchtatbestands (Abs. 1, zweite Altern.) erforderliche Treueverhältnis; (b) keine Treuepflichtverletzung durch einen Vermieter, der vertragswidrig über eine vom Mieter gestellte Kaution verfügt.

Normenkette:

StGB § 266 ;

Der Beschuld. Ä Geschäftsführer der Firma I Ä hatte die AntrSt. dadurch vorsätzlich an ihrem Vermögen geschädigt, daß er nicht bestehende Mietforderungen mit der Folge gegen ihren Kautionsrückzahlungsanspruch aufrechnete, daß nach dem Konkurs der Firma I eine Realisierung des Kautionsrückzahlungsanspruchs ausgeschlossen war. Nach Ansicht des Senats liegt darin keine Verwirklichung des Tatbestands der Untreue (§ 266 StGB).