OLG Düsseldorf - 09.11.1989 (10 U 37/89) - DRsp Nr. 1992/7791
OLG Düsseldorf, vom 09.11.1989 - Aktenzeichen 10 U 37/89
DRsp Nr. 1992/7791
a-b. Schadensersatzpflicht des Vermieters, der gepfändete Fahrzeuge des Vormieters vom Mietobjekt zu entfernen versäumt;(b) Beweislast für abweichende Vereinbarungen, Anwendbarkeit des § 854BGB, Ersatzvornahmekosten-Ersatz bei Verzug Ä konkurrierender Anspruch aus §§ 684, 8I2 BGB (hier: Pachtvertrag).c. Mögliche Nachholung von Abmahnung und Kündigung im Prozeß, sofern für den Mieter eindeutig erkennbar ist, daß die prozessualen Erklärungen des Vermieters zugleich materiellrechtliche Bedeutung haben sollen.d. Umfang vertragskonformen Gebrauchs beim Pachtvertrag zum Betreiben eines Kfz-Handels.
(a-b) »... Der Bekl. [Verpächter] haftet gem. § 538 Abs. 1BGB, weil er die gepfändeten Fahrzeuge des Vorpächters nicht von dem Pachtobjekt entfernt hat.
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