OLG Düsseldorf - 12.12.1991 (10 U 69/91) - DRsp Nr. 1993/1815
OLG Düsseldorf, vom 12.12.1991 - Aktenzeichen 10 U 69/91
DRsp Nr. 1993/1815
»1. Zur Berechnung der Bereicherung des Vermieters wegen der Mietvorauszahlung des Mieters bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses.2. Bei einem Mieterwechsel durch Rechtsgeschäft haftet der neue Mieter regelmäßig nicht für die vor seinem Eintritt in das Mietverhältnis entstandenen und fällig gewordenen Verbindlichkeiten.«