Die Klägerin ist Eigentümerin eines dreigeschossigen Hauses. Das erste Obergeschoß bewohnt sie selbst. Das Dachgeschoß hat sie an die Beklagten vermietet. Im Erdgeschoß befinden sich die Geschäftsräume einer Bausparkasse.
Die Klägerin hat das Mietverhältnis zwischen ihr und den Beklagten unter Berufung auf §
Die Vorlage ist zulässig.
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