OLG Frankfurt/Main - 05.11.1984 (20 RE Miet 3/84) - DRsp Nr. 1993/1894
OLG Frankfurt/Main, vom 05.11.1984 - Aktenzeichen 20 RE Miet 3/84
DRsp Nr. 1993/1894
Vorlegungsfrage:1. Gilt beim Übergang von preisgebundenem zu preisfreiem Wohnraum Art. 3 § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Zweiten Gesetzes über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse über Wohnraum vom 18.12.1974 (BGBl. I S. 3603), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen vom 20.12.1982 (BGBl. I S. 1912), wenn das Mietverhältnis noch kein Jahr besteht?2. Wenn ja, kann das verfrüht abgegebene Mieterhöhungsverlangen mit Wirkung auf den nächstzulässigen Zeitpunkt umgedeutet werden, wenn die Mieterhöhung nach dem Mieterhöhungsverlangen bereits innerhalb der unter 1) angesprochenen Jahresfrist wirksam werden soll?Ein Rechtsentscheid ergeht nicht.