OLG Frankfurt/Main, vom 15.04.1985 - Aktenzeichen 20 REMiet 4/85
DRsp Nr. 1993/1892
Vorlegungsfrage:Ist die Fortschreibung eines veralteten Mietspiegels durch einen am Bundesmietindex bzw. dem Mietenindex eines Bundeslandes orientierten Zuschlag auch dann unzulässig, wenn diese Fortschreibung von einem Sachverständigen im Rahmen eines vom Gericht eingeholten Sachverständigengutachtens erfolgt?Ein Rechtsentscheid ergeht nicht.