OLG Frankfurt/Main - 20.10.1986 (20 RE Miet 2/86) - DRsp Nr. 1993/1887
OLG Frankfurt/Main, vom 20.10.1986 - Aktenzeichen 20 RE Miet 2/86
DRsp Nr. 1993/1887
»Ist bei der Vermietung einer unrenovierten Wohnung die formularvertragliche Abwälzung laufender Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam mit der Folge, daß der Vermieter den Mieter auch nicht aufgrund eines sich bei Beendigung des Mietverhältnisses ergebenden Renovierungsbedarfs zur Renovierungsleistung heranziehen kann?«
Normenkette:
AGBG § 9; MRÄndG Art. 3 Abs. 1;
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