OLG Frankfurt/Main vom 23.12.1982
20 REMiet 4/82
Normen:
MHG § 1, § 2;
Fundstellen:
DWW 1983, 48
WuM 1983, 73
ZMR 1983, 317

OLG Frankfurt/Main - 23.12.1982 (20 REMiet 4/82) - DRsp Nr. 1993/1898

OLG Frankfurt/Main, vom 23.12.1982 - Aktenzeichen 20 REMiet 4/82

DRsp Nr. 1993/1898

Vorlegungsfrage: Ist bei einem Mietvertrag mit fester Laufzeit, Verlängerungsklausel und Ausschluß einer Mieterhöhung für diese Zeit das Zustimmungsbegehren des Vermieters auf Mieterhöhung (§§ 1, 2 MHG) wirksam, wenn es dem Mieter während der festen Laufzeit zugeht, der erhöhte Mietzins aber erst vom ersten Monat nach Ablauf der festen Mietzeit an geschuldet werden soll? Ein Rechtsentscheid ergeht nicht.

Normenkette:

MHG § 1, § 2;

Das Landgericht hat dem Senat folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:

Ist bei einem Mietvertrag mit fester Laufzeit, Verlängerungsklausel und Ausschluß einer Mieterhöhung für diese Zeit das Zustimmungsbegehren des Vermieters auf Mieterhöhung (§§ 1, 2 MHG) wirksam, wenn es dem Mieter während der festen Laufzeit zugeht, der erhöhte Mietzins aber erst vom ersten Monat nach Ablauf der festen Mietzeit an geschuldet werden soll?