A) Das Landgericht will mit dem von ihm auf die in der Formel dieses Beschlusses bezeichnete Vorschrift gestützten Vorlagebeschluß die Klärung der nachstehend wiedergegebenen Rechtsfragen erwirken:
»1. Ist die Mieterhöhung nach § MHG auf der Grundlage der Kosten zu berechnen, die allein für die Modernisierung aufgewendet worden sind, oder auf der Grundlage der insgesamt für die Wohnung aufgewendeten Kosten, die aus Anlaß der Modernisierung aufgewendet worden sind, wobei gegebenenfalls tatsächlich ersparte Instandsetzungskosten abzuziehen sind
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