OLG Hamburg - 10.07.1969 (4 RE Miet 1/69) - DRsp Nr. 1993/1932
OLG Hamburg, vom 10.07.1969 - Aktenzeichen 4 RE Miet 1/69
DRsp Nr. 1993/1932
Vorlegungsfrage, "ob unter Berücksichtigung des Umstandes, daß die Parteien im Vertrage vom 21.4.1949 formnichtig die Eintragung eines Vorkaufsrechts vereinbart haben, bei dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnis dem Beklagten überhaupt ein Widerspruchsrecht gemäß § 556aBGB zustehen kann."Ein Rechtsentscheid ergeht nicht.