I. Das Landgericht Hamburg hat dem Senat durch Beschluß vom 31. Oktober 1989 die nachstehend wiedergegebenen Rechtsfragen zur Entscheidung nach Art. III des 3. Mietrechtsänderungsgesetzes vorgelegt:
»1) Ist in einem Mietvertrag über Wohnraum folgende Formularklausel hinsichtlich der Vereinbarung einer pauschalen Unkostenabgeltung wirksam:
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