Das Landgericht hat dem Senat durch Vorlagebeschluß vom 9. Juli 1990 folgende Rechtsfrage zur Entscheidung gem. Art. III des 3. Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (MietRÄndG) vom 21. Dezember 1967 (BGBl. I, 1248), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 5. Juni 1980 (BGBl. I 657), vorgelegt:
"1. Stellt §
2. Wenn nein: Stellt § 266 StGB ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zugunsten des Wohnungsmieters auch gegenüber dem Geschäftsführer der vermietenden GmbH dar?"
Dem Vorlagebeschluß liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Kläger mietete mit Vertrag vom 7. Oktober 1986 von der "GmbH" eine Wohnung. Bei Vertragsschluß zahlte der Kläger eine Mietkaution in Höhe von 1.050,-- DM. Der Beklagte wurde im Sommer 1986 Geschäftsführer bei der "GmbH".
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|