I. Die Klägerin nimmt als Eigentümerin und Vermieterin einer Wohnung die Beklagte auf Räumung in Anspruch. Diese wohnt seit 1973 in der Wohnung, ursprünglich aufgrund eines zwischen ihrer Mutter und einem Rechtsvorgänger der Klägerin begründeten Mietverhältnisses. Mit dem Tode ihrer Mutter im Jahre 1987 trat sie in dieses Mietverhältnis ein.
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