I. Das Landgericht will mit dem auf Art. III des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften in der Fassung vom 5. Juni 1980 (MietRÄndG), BGBl. I, S. 657, gestützten Vorlagebeschluß die Klärung der nachstehend wiedergegebenen Rechtsfragen erwirken:
"Bildet der Kautionsrückgewährungsanspruch des Mieters im Konkurs des Vermieters eine Masseschuld, wenn wegen Unterlassens der gemäß §
Dem Vorlagebeschluß liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
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