OLG Hamm - 04.04.1986 (7 W 13/86) - DRsp Nr. 1992/8979
OLG Hamm, vom 04.04.1986 - Aktenzeichen 7 W 13/86
DRsp Nr. 1992/8979
Geltung der Vorschrift für Mietverhältnisse über Zimmer (Appartements) in Studentenwohnheimen, sofern die Vertragslaufzeit über die Dauer eines Semesters hinausgeht;(d) keine Änderung der Auslegung des Begriffs des vorübergehenden Gebrauchs durch die Neufassung des § 564 b Absatz 7.
Normenkette:
BGB § 556 a Abs.8;
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