Das Landgericht Wuppertal hat dem Senat folgende Fragen gemäß Art. III Abs. 1 des 3. MÄG zum Rechtsentscheid vorgelegt:
1. Findet im Rahmen eines Herausgabeverlangens gemäß §§ 556 Abs. 3, 985 BGB im Verhältnis des Hauptvermieters und Eigentümers zum Untermieter die Mieterschutzvorschrift des §
2. Falls Frage 1 zu bejahen ist: Kommt es darauf an, daß das berechtigte Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses im Sinne des §
Der Vorlage liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
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