I. Das Landgericht Duisburg hat dem Senat folgende Frage gemäß Art. III Abs. 1 des 3. MietRÄndG zum Rechtsentscheid vorgelegt:
Ist das Erhöhungsverlangen des Vermieters nach § 2 MHG (Art.
Der Vorlage liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
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