1. Der Kläger erwarb im Jahre 1979 ein Grundstück, daß mit einem Wohnhaus bebaut ist. In diesem Hause wohnt die Beklagte seit vielen Jahren zur Miete. Als der Kläger das Haus übernahm, betrug die Grundmiete 472,50 DM. Sie war seit 1975 nicht mehr erhöht worden.
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