I. Der Kläger hat in seinem Haus in ... eine Wohnung an den Beklagten vermietet. Mit Einschreiben vom 02.04.1981 hat er den Mietvertrag fristlos gekündigt. Das Schreiben hat im wesentlichen folgenden Wortlaut:
»Wir nehmen Bezug auf Ihre persönliche Vorsprache in unserem Büro und halten folgende Punkte schriftlich fest:
1. Sie haben die Wohnung ... verlassen und uns hiervon nicht unterrichtet, und haben die Wohnung ohne unser Wissen anderen Leuten überlassen. Die Wohnung ist sofort zu räumen, alle Schlüssel sind in unserem Büro abzugeben.
2. Sie schulden uns:
a) Mieten März 1981 und April 1981 = 740,00 DM
b) Nebenkosten
Restzahlung für .... 2.615,55 DM
insgesamt 3.456,55 DM
Zur Zahlung der 3.456,55 DM setzen wir Ihnen eine Frist bis 20.04.1981. Sorgen Sie dafür, daß die Wohnung sofort geräumt wird und alle Schlüssel bei uns abgegeben werden.«
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