OLG Karlsruhe vom 20.07.1982
3 RE-Miet 2/82
Normen:
MHG § 2;
Fundstellen:
DWW 1982, 305
NJW 1983, 1863
OLG Karlsruhe, HdM Nr. 14
WuM 1982, 269
ZMR 1983, 243

OLG Karlsruhe - 20.07.1982 (3 RE-Miet 2/82) - DRsp Nr. 1993/2066

OLG Karlsruhe, vom 20.07.1982 - Aktenzeichen 3 RE-Miet 2/82

DRsp Nr. 1993/2066

»Ein dem Mieterhöhungsverlangen beigefügtes Sachverständigengutachten, das hinsichtlich der Höhe der ortsüblichen Miete keine Vergleichsobjekte angibt, sondern lediglich ausführt, dem Sachverständigen seien aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit vergleichbare Wohnungen in ausreichender Zahl aus dem maßgeblichen örtlichen Bereich bekannt, ist in noch ausreichendem Maße mit Gründen versehen, wenn anschließend die ermittelte Preisspanne für Wohnungen entsprechender Größe und vergleichbaren Wohnwert mitgeteilt und sodann dargelegt wird, wie die zu beurteilende Wohnung innerhalb des genannten Preisbereichs einzuordnen ist.«

Normenkette:

MHG § 2;

1. Die Klägerin hat der Beklagten eine 44,15 qm große Ein-Zimmer-Wohnung in ... vermietet. Mit Schreiben vom 08.05.1981 verlangte die die Klägerin vertretende Hausbetreuungsgesellschaft von der Beklagten die Zustimmung zur Erhöhung der Nettomiete von bisher 190,00 DM auf 254,00 DM mit Wirkung vom 01.09.1981.