OLG Karlsruhe vom 24.10.1983
3 Re-Miet 2/83
Normen:
MHG § 2;
Fundstellen:
WuM 1984, 7
ZMR 1984, 68

OLG Karlsruhe - 24.10.1983 (3 Re-Miet 2/83) - DRsp Nr. 1993/2061

OLG Karlsruhe, vom 24.10.1983 - Aktenzeichen 3 Re-Miet 2/83

DRsp Nr. 1993/2061

Vorlegungsfragen: 1. Stellen die Bediensteten der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. eine den Angehörigen des öffentlichen Dienstes ähnliche Personengruppe dar? 2. Ist der Haushalt der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. -gegebenenfalls in der Zusammenschau mit den alimentierenden Haushalten des Bundes und der Länder- ein öffentlicher Haushalt im Sinne des § 87 a Abs. 1 II. WoBauG a.F.? 3. Genügt die Ausweisung von Mitteln für den Wohnungsbau in der von der Max-Planck-Gesellschaft in ihrer Auskunft beschriebenen Art und Weise -gegebenenfalls im Zusammenhang mit den korrespondierenden Mitteln aus den Haushalten des Bundes und der Länder, aus denen die Max-Planck-Gesellschaft weit überwiegend gefördert wird- den Anforderungen an eine gesonderte Ausweisung von Wohnungsfürsorgemitteln im Sinne des § 87 a Abs. 1 II.WobauG a.F.? Ein Rechtsentscheid ergeht nicht.

Normenkette:

MHG § 2;

1. Die Klägerin ist Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses in ... Der Beklagte ist Angestellter der ... zur Förderung der Wissenschaften e.V. (MPG). Er bewohnt dort seit dem 01. Mai 1974 eine 122,84 qm 5-Zimmer-Wohnung, für die er eine monatliche Nettomiete von 359,00 DM bezahlt.