OLG Karlsruhe - Urteil vom 30.12.1994 (19 U 113/94) - DRsp Nr. 1996/29227
OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.12.1994 - Aktenzeichen 19 U 113/94
DRsp Nr. 1996/29227
»a. Hat der Vermieter ein durch Brand nur teilweise zerstörtes Gebäude gänzlich abgerissen, so entfällt damit eine seinem Mieter gegenüber möglicherweise zunächst bestehende Verpflichtung zum Wiederaufbau.b. Keine Wiederaufbauverpflichtung des Vermieters eines über 200 Jahre alten, nicht denkmalgeschützten, teilweise durch Brand zerstörten, zu Wohn- und Gewerbezwecken vermieteten Anwesens.«