OLG Koblenz vom 08.05.1987
4 W - RE - 800/86
Normen:
II. BV § 27;
Fundstellen:
DWW 1987, 194
NJW-RR 1987, 1043
WuM 1987, 208
ZMR 1987, 305

OLG Koblenz - 08.05.1987 (4 W - RE - 800/86) - DRsp Nr. 1993/2107

OLG Koblenz, vom 08.05.1987 - Aktenzeichen 4 W - RE - 800/86

DRsp Nr. 1993/2107

Vorlegungsfrage:

»1. Ist eine Nebenkostenabrechnung, in der die Kosten mehrerer Häuser zusammengefaßt sind (Verwaltungseinheit) a) hinsichtlich verbrauchsabhängiger Kosten b) hinsichtlich verbrauchsabhängiger Kosten zulässig? Kommt es für die Zulässigkeit der Abrechnung verbrauchsabhängiger Kosten darauf an, ob die einzelnen Häuser bei Mietvertragsschluß nicht mit gesonderten Meßeinrichtungen (Zwischenzählern) ausgestattet waren und ob dies dem Mieter bekannt war? 2. Falls eine Nebenkostenabrechnung wegen der Zusammenfassung mehrerer Häuser bei einem Teil der Nebenkosten teilweise nicht ordnungsgemäß ist: Ist damit die Abrechnung insgesamt unwirksam mit der Folge, daß eine etwaige Nachforderung insgesamt nicht fällig ist?« Ein Rechtsentscheid ergeht nicht.

Normenkette:

II. BV § 27;