OLG Koblenz vom 11.10.1988
3 U 520/87
Normen:
BGB § 535, §§ 536 ff.;
Fundstellen:
DRsp I(133)355a-b
WM 1989, 30

OLG Koblenz - 11.10.1988 (3 U 520/87) - DRsp Nr. 1992/9407

OLG Koblenz, vom 11.10.1988 - Aktenzeichen 3 U 520/87

DRsp Nr. 1992/9407

Wegfall der Geschäftsgrundlage für den Mieter von Geschäftsräumen einer Ladenpassage wegen nur lückenhafter Vermietung der anderen Läden und deshalb enttäuschter Erwartung eines breiten Kundenstroms, und zwar dann, wenn der Vermieter dem Mieter das Warensortiment und die Öffnungszeiten vorschreibt, ihn in eine Werbegemeinschaft einordnet und zu detaillierten Umsatzmitteilungen verpflichtet; (b) Recht des mit unzumutbaren Verlusten arbeitenden Mieters zur Lösung vom Vertrag.

Normenkette:

BGB § 535, §§ 536 ff.;

(a) »... Dahinstehen kann, ob an die Stelle des bei Wegfall der Geschäftsgrundlage entstehenden Vertragslösungsrechts bei Dauerschuldverhältnissen das von der Rechtspr. entwickelte, über die gesetzl. Vorschriften hinausreichende Kündigungsrecht aus wichtigem Grund tritt (BGH, LM Nr. 1 zu § 247 BGB). Dagegen und für die Eigenständigkeit des Rechtsinstituts des Wegfalls der Geschäftsgrundlage spricht, daß dessen Rechtsfolge auch auf die bloße Abwandlung des Vertrages nach Maßgabe der veränderten Verhältnisse beschränkt sein kann. ...