(a) »... Dahinstehen kann, ob an die Stelle des bei Wegfall der Geschäftsgrundlage entstehenden Vertragslösungsrechts bei Dauerschuldverhältnissen das von der Rechtspr. entwickelte, über die gesetzl. Vorschriften hinausreichende Kündigungsrecht aus wichtigem Grund tritt (BGH, LM Nr. 1 zu §
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