OLG Koblenz - 16.02.1989 (5 U 1071/88) - DRsp Nr. 1992/9396
OLG Koblenz, vom 16.02.1989 - Aktenzeichen 5 U 1071/88
DRsp Nr. 1992/9396
Wertung eines als »Mietvertrag« bezeichneten Vertrags als Leasingvertrag.Finanzielle Pflichten des Leasingnehmers bei Nichtrückgabe der Leasingsache nach Vertragsende.
»1. Ein als Mietvertrag bezeichneter Vertrag ist trotz Verwendung der Begriffe »Mieter/Vermieter, Folgemieter« ein Leasingvertrag, wenn leasingvertragstypische Regelungen wie etwa Gefahrtragung durch »Mieter« für zufälligen Untergang .. getroffen sind. Es liegt auch kein verdeckter Abzahlungskauf vor, wenn der (Mieter) Leasingnehmer nach Ablauf der Vertragszeit nur auf Verlangen des Vermieters (Leasinggebers) verpflichtet ist, das Leasinggut endgültig zu übernehmen.
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