OLG Köln - Urteil vom 06.07.1993 (22 U 18/93) - DRsp Nr. 1996/8886
OLG Köln, Urteil vom 06.07.1993 - Aktenzeichen 22 U 18/93
DRsp Nr. 1996/8886
»Die Verjährung für Ersatzansprüche des Vermieters kann durch ein selbständiges Beweisverfahren nicht unterbrochen werden.Anspüche auf Nebenleistungen verjähren spätestens mit dem Hauptanspruch, und zwar auch dann, wenn die Nebenleistungsansprüche vor Eintritt der Verjährung des Hauptanspruchs klageweise geltend gemacht worden sind.«