Die klagende Gemeinde ist Eigentümerin bzw. Verwalterin mehrerer Anwesen, die an eine Vielzahl von einzelnen Mietparteien vermietet sind. Die Kl. entschied sich dafür, die sämtlichen Häuser an das Breitbandkabelsystem anschließen zu lassen, informierte darüber am 16.11.1990 ihre Mieter und bot ihnen den Abschluß von Anschlußverträgen an.
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