OLG Nürnberg - Urteil vom 20.07.1999 (3 U 1559/99) - DRsp Nr. 2000/3879
OLG Nürnberg, Urteil vom 20.07.1999 - Aktenzeichen 3 U 1559/99
DRsp Nr. 2000/3879
»Die AGB-Klausel eines Busreisen-Veranstalters, nach der sein Entschädigungsanspruch nach § 651 i Abs. 3BGB bei einem am Tage des Reiseantritts erklärten Rücktritt von der Reise 100 % des Reisepreises beträgt, ist wegen Verstosses gegen § 9 Abs. 2 Nr. 1AGBG unwirksam.«