Das Landgericht hat dem Senat mit Beschluß vom 15. Juli 1987 folgende Rechtsfrage vorgelegt:
"Muß der Vermieter, der den Mietern eines Mehrfamilienhauses eine Gemeinschaftsantenne zur Verfügung gestellt hat, seine Zustimmung dazu erteilen, daß einer der Mieter sich einen Breitbandkabelanschluß anschafft, wenn der Mieter die Kosten des Anschlusses trägt und sich verpflichtet, beim Auszug auf Verlangen den Anschluß auf seine Kosten wieder zu beseitigen und erforderlichenfalls wegen der damit verbundenen Kosten eine Kaution stellt und wenn keine nachteiligen Auswirkungen für das Verhältnis zu den anderen Mieter zu befürchten sind?"
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