Die Klägerin hat durch Mietvertrag vom 30. Dezember 1997 von Herrn B... in ... das Betriebsgelände gepachtet, in dem dieser zuvor einen Verkauf von Ford Fahrzeugen und eine KfzWerkstatt betrieben hatte. Es handelte sich hierbei um die Flurstücke .../..., .../..., .../..., .../..., .../..., .../..., .../..., .../... und .../.... In einem ersten Zwangsversteigerungstermin ersteigerten die Eheleute ... und ... F... die Flurstücke .../..., .../..., .../... und .../... sowie die Flurstücke .../..., .../... und .../.... Die Ersteher kündigten den Mietvertrag vom 30.12.1997 nicht. Die Klägerin schloß daraufhin mit ... B... den Änderungsmietvertrag vom 21.07.1999. Wegen der Einzelheiten wird auf den Inhalt der beiden Mietverträge Bezug genommen (Bl. 5 - 14 GA.).
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