Das Landgericht hat mit Beschluß vom 20. Dezember 1985 folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:
Ist §
Zugrunde liegt der Fall, in dem die Räumungsklage zwei Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist eingereicht, aber erst nach zwei Monaten zugestellt worden ist.
Die Vorlage ist zulässig, Art. III Abs. 1 des dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (BGBl. 1967 I, 1248, 1980 I, 657). Die vorlegte Rechtsfrage ergibt sich aus einem Mietverhältnis über Wohnraum, sie betrifft materielles Recht. Die Frage hat grundsätzliche Bedeutung und ist, soweit ersichtlich, durch Rechtsentscheid noch nicht entschieden.
Die vorgelegte Frage ist zu verneinen. Der nach §
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