Die Beklagte hat als gewerbliche Zwischenvermieterin eine Eigentumswohnung vom Eigentümer gemietet und an die Kläger weitervermietet. Mit der Begründung, die vereinbarte Miete liege ganz wesentlich über der Vergleichsmiete, haben die Kläger einen Teil der Miete nicht mehr bezahlt und mit der Klage einen Teil der früher voll bezahlten Miete zurückgefordert. Die Beklagte hat Widerklage auf vollständige Zahlung der vereinbarten Miete erhoben und - nach Kündigung wegen der Mietrückstände - auf Räumung geklagt.
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