Das Landgericht hat folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:
Kann ein Vermieter, für dessen Wohnungen ein Dritter ein Belegungsrecht besitzt, das Mietverhältnis mit einem betriebsfremden Mieter, an den die Wohnung mit Zustimmung des Belegungsberechtigten vermietet wurde, aus Gründen später entstehenden Betriebsbedarfs des Dritten kündigen, wenn
a) im vorgedruckten Mietvertragsformular der Hinweis enthalten ist, daß die Wohnung mit Mitteln der Deutschen Bundesbahn errichtet und zweckbestimmt für aktive Bedienstete der Deutschen Bundesbahn ist und im Mietvertrag weiter ausdrücklich festgehalten wird, daß der Mieter betriebsfremd ist,
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