I. Die Beklagte bewohnt sei 1.9.1982 eine mit Mitteln der Deutschen Bundespost errichtete 2-Zimmer-Wohnung zum monatlichen Preis von 218,-- DM. Nach § 1 Nr. 2 des zwischen den Parteien abgeschlossenen Nutzungsvertrages ist die Wohnung zweckbestimmt für aktive Bedienstete der Deutschen Bundespost. Für die Kündigung sieht § 5 folgende Regelung vor:
... Außerdem ist die Genossenschaft verpflichtet, auf Verlangen der Deutschen Bundesbahn/Bundespost das Nutzungsverhältnis zu kündigen und die Räumung auf dem Klagewege durchzusetzen, wenn das Mitglied aus dem Dienst bei der Deutschen Bundesbahn/Bundespost ausscheidet. Für die Kündigung gelten die §§ 565 b, c und d BGB.
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