OLG Stuttgart - 25.03.1988 (2 U 155/87) - DRsp Nr. 1996/17761
OLG Stuttgart, vom 25.03.1988 - Aktenzeichen 2 U 155/87
DRsp Nr. 1996/17761
Die Bestimmung, daß Nebenleistungen, welche nicht nach den Bestimmungen der VOB/C im Leistungsumfang der Hauptleistung enthalten sind, sog. besondere Leistungen nach § 9 Nr. 6 Teil A, zusätzlich zu handwerksüblichen Stundensätzen und evtl. Materialaufwand auf Nachweis in Rechnung gestellt werden, verstößt gegen das aus § 2 Abs. 1 Nr. 2AGB-Gesetz folgende Verständlichkeitsgebot.