1. Das LG Stuttgart hat durch Beschluß vom 8. Juni 1984 nach Artikel 3 des 3. MietRÄndG die folgende Frage zum Rechtsentscheid vorgelegt:
Handelt es sich um ein »Mietverhältnis über Wohnraum«, wenn eine Wohnung zu dem vertraglichen Zweck vermietet wird, daß der Mieter die Wohnung an Dritte (zu Wohnzwecken) untervermietet?
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