OLG Stuttgart - Beschluß vom 08.09.1993
8 RE Miet 1/93
Normen:
3. MRÄndG Art. 3 Abs. 1 ; ZPO § 541 ;
Fundstellen:
WuM 1995, 306
Vorinstanzen:
LG Heilbronn,

Parabolantenne bei vorhandenem Breitbandkabelanschluß

OLG Stuttgart, Beschluß vom 08.09.1993 - Aktenzeichen 8 RE Miet 1/93

DRsp Nr. 1996/30458

Parabolantenne bei vorhandenem Breitbandkabelanschluß

Vorlegungsfragen:"1. Hat der Mieter einer Wohnung auch dann Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne, wenn das Haus bereits über einen Breitbandkabelanschluß verfügt, sofern die Anbringung baurechtlich zulässig, von einem Fachmann an einem möglichst unauffälligen Ort, gegebenenfalls nach Zuweisung durch den Vermieter ausgeführt wird und der Mieter hierfür alle Kosten übernimmt?2. Ist in diesem Zusammenhang das Informationsinteresse ausländischer Mitbürger von besonderer Bedeutung, wenn diese mit der Parabolantenne mehr heimatliche Programme empfangen können, als über den bereits vorhandenen Breitbandkabelanschluß?"Ein Rechtentscheid ergeht nicht.

Normenkette:

3. MRÄndG Art. 3 Abs. 1 ; ZPO § 541 ;

Sachverhalt: