1. Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. April 2012 - 14 Sa 179/12 - wird zurückgewiesen.
2. Der Tenor des Urteils des Landesarbeitsgerichts wird insoweit neu gefasst, als anstelle der festgestellten Verpflichtung des beklagten Landes zum Abschluss eines Arbeitsvertrags mit der Klägerin die Verpflichtung des beklagten Landes festgestellt wird, ein Angebot der Klägerin zum Abschluss eines Arbeitsvertrags mit den im Urteilstenor des Landesarbeitsgerichts genannten Arbeitsbedingungen anzunehmen.
3. Das beklagte Land hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Begründung eines Arbeitsverhältnisses.
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