1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. Mai 2012 - 15 Sa 182/12 und 15 Sa 348/12 - aufgehoben.
2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 15. Dezember 2011 -
3. Das beklagte Land hat die Kosten der Revision zu tragen, von den übrigen Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 1/10, das beklagte Land 9/10.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Begründung eines Arbeitsverhältnisses.
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